Teilnahmebedingungen Partnerprogramm NG International
NG-International & Co. k.s. | Stand: Juni 2025
Diese Teilnahmebedingungen (nachfolgend „TB“) regeln die Zusammenarbeit zwischen der NG-International & Co. k.s., Stefanikova 7, 811 06 Bratislava, Slowakei bzw. dem Betreiber des Shops NG International (nachfolgend „Anbieter“) und selbständigen Partnern (nachfolgend „Partner“), die Produkte dieses Shops im Rahmen eines Empfehlungsmarketings bewerben. Partner können sowohl Unternehmer (gem. § 1 Abs. 2 KSchG) als auch Verbraucher (gem. § 1 Abs. 1 KSchG) sein. Soweit Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.
1. Teilnahme und Vertragsschluss
1.1 Mit dem Absenden der Anmeldung gibt der Interessent ein verbindliches Angebot zur Teilnahme am Partnerprogramm ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Teilnahme ausdrücklich bestätigt oder den Partnerzugang aktiviert. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail oder durch Freischaltung des Partnerportals.
1.2 Der Anbieter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
1.3 Verbrauchern im Sinne des KSchG steht – soweit gesetzlich vorgeschrieben – ein Widerrufsrecht gem. § 11 FAGG von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Vertragsbestätigung. Informationen zum Widerrufsrecht und das Online-Widerrufsformular sind im Shop unter
https://new-generation-bio.com/jtl/Widerrufsrecht und
https://new-generation-bio.com/jtl/Online-Widerrufsformular abrufbar.
1.4 Die Teilnahme setzt voraus, dass der Partner volljährig und geschäftsfähig ist sowie wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und – soweit zutreffend – zu seinem Unternehmen und seinen steuerlichen Verhältnissen macht.
2. Partnerstatus und Rechtsverhältnis
2.1 Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertreterverhältnis im Sinne des § 84 HGB und keine gesellschaftsrechtliche Verbindung mit dem Anbieter.
2.2 Partner, die als Unternehmer tätig sind, handeln auf eigene Rechnung und sind für die Erfüllung aller steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Pflichten ausschließlich selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Anmeldung eines Gewerbes (sofern erforderlich), die ordnungsgemäße Versteuerung von Provisionseinnahmen sowie die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften.
2.3 Partner, die als Verbraucher handeln, empfehlen Produkte grundsätzlich im privaten Umfeld. Sobald ein Verbraucher-Partner durch Art und Umfang seiner Tätigkeit gewerblich wird (insbesondere bei regelmäßiger, auf Gewinn ausgerichteter Tätigkeit), ist er verpflichtet, den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren und die notwendigen gewerberechtlichen und steuerlichen Schritte einzuleiten. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Partner auf diese Überschreitung hinzuweisen.
2.4 Kein Partner ist berechtigt, den Anbieter gegenüber Dritten zu vertreten, in dessen Namen Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen.
3. Werbung, Kommunikation und Kennzeichnungspflichten
3.1 Sämtliche Werbemaßnahmen müssen wahrheitsgemäß, sachlich richtig und rechtlich zulässig sein. Der Partner hat alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das UWG, das UGB (soweit anwendbar), das ECG sowie die DSGVO.
3.2 Affiliate-Links, Gutscheincodes und Produktempfehlungen sind als Werbung bzw. kommerzielle Empfehlung klar kenntlich zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Partner als Unternehmer oder als Verbraucher handelt: Sobald eine Empfehlung im Zusammenhang mit einer Vergütung erfolgt, liegt eine kommerzielle Kommunikation vor, die entsprechend zu kennzeichnen ist (z. B. „Werbung“, „Anzeige“, „Affiliate-Link“).
3.3 Ausdrücklich untersagt sind: Spam, unerwünschte Massennachrichten oder andere unzumutbare Belästigungen im Sinne des § 7 UWG; irreführende, getäuschte oder unwahre Aussagen über Produkte, Wirkungen oder das Unternehmen; unzulässige Heilversprechen oder gesundheitsbezogene Angaben, die gegen die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 verstoßen; Markenmissbrauch sowie Brand-Bidding ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters; rufschädigende, diskriminierende oder anderweitig rechtswidrige Inhalte im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm; die unerlaubte Verwendung von Logos, Bildmaterial oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Inhalten des Anbieters.
3.4 Der Partner haftet dem Anbieter für alle Schäden, die durch Verstöße gegen diese Pflichten entstehen, und stellt den Anbieter von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung gilt gegenüber Verbraucher-Partnern nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
4. Zuordnung von Kunden und Partnern
4.1 Die Zuordnung eines Kunden zu einem Partner erfolgt über einen individuellen Empfehlungslink, einen Gutscheincode, eine Sponsor-ID oder auf Basis einer manuellen Prüfung durch den Anbieter. Bei mehreren gleichzeitig vorliegenden Zuordnungsmerkmalen entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen.
4.2 Eine Zuordnung kann vom Anbieter korrigiert werden, wenn sie offensichtlich fehlerhaft ist, auf Missbrauch beruht, technisch unvollständig oder manipuliert wurde.
4.3 Der Partner hat keinen Anspruch auf exklusive Zuordnung von Kunden. Kauft ein Kunde über einen anderen Kanal oder Partner, besteht kein Provisionsanspruch.
5. Provision und Vergütung
5.1 Ein Provisionsanspruch entsteht ausschließlich für wirksam vermittelte Bestellungen, die vollständig bezahlt wurden und nicht widerrufen, storniert oder zurückgegeben wurden.
5.2 Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Netto-Warenwert der jeweiligen Bestellung nach Abzug aller Rabatte, ohne Umsatzsteuer, Versandkosten, Zahlungsdienstleistungsgebühren, Retouren, Gutschriften und Rückbuchungen (Chargebacks). Für Bestellungen ab 01.07.2026, bei denen ein dem Partner zugeordneter Gutschein verwendet wird, kann der Gutscheinwert den Provisionsanspruch stattdessen Euro für Euro reduzieren; die Provision beträgt dann maximal den positiven Betrag aus Netto-Warenwert mal Provisionssatz abzüglich Netto-Gutscheinwert. Bei besonderen Händler- oder Großkundenrabatten, insbesondere ab 30 Prozent Rabattquote, kann die Provision abweichend auf Basis des rabattierten Netto-Warenwerts berechnet werden.
5.3 Die jeweils gültigen Provisionssätze ergeben sich aus dem Partnerprogramm-Portal oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sonderprovisionen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung.
5.4 Ein Anspruch auf einen bestimmten Provisionssatz oder auf Beibehaltung eines bestimmten Provisionsniveaus besteht nicht. Änderungen der Provisionssätze gelten für Bestellungen, die nach dem Datum der Ankündigung eingehen.
5.5 Provisionszahlungen an Verbraucher-Partner stellen eine Aufwandsentschädigung bzw. eine vergütete Empfehlung dar. Verbraucher-Partner werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßige Einnahmen aus dem Partnerprogramm steuerliche Meldepflichten begründen können (z. B. Einkommensteuer). Der Anbieter übernimmt keine steuerliche Beratung; der Partner trägt die Verantwortung für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Einnahmen.
6. Auszahlbarkeit und Fälligkeit
6.1 Genehmigte Provisionen werden frühestens ab dem 15. Kalendertag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats auszahlbar. Diese Wartefrist dient als Puffer für Zahlungseingangsverzug, gesetzliche Widerrufsfristen, Retourenbearbeitung sowie interne Prüfungsprozesse.
6.2 Auszahlungen oder Umwandlungen in Shopguthaben erfolgen, wenn ein freigegebener Betrag von mindestens EUR 100,00 (brutto) erreicht ist und keine ausstehenden Rückforderungsansprüche des Anbieters bestehen. Das Aktivitätsziel von monatsanteilig mindestens einer externen Kundenbestellung pro begonnenem Kalendermonat im laufenden Kalenderjahr (maximal 12 externe Kundenbestellungen pro Kalenderjahr) greift erst nach einer dreimonatigen Pufferzeit. Externe Kundenbestellungen sind Bestellungen, die nicht vom Partner selbst oder über dessen eigenes Kundenkonto ausgelöst wurden.
6.3 Jeder Provisionsempfänger muss eine Rechnung über den auszahlbaren Betrag stellen. Ohne gültige Rechnung erfolgt keine Auszahlung.
6.4 Nicht erreichte Mindestbeträge werden auf den Folgemonat übertragen. Provisionen, die bis zur Beendigung der Partnerschaft den Mindestauszahlungsbetrag nicht erreichen, verfallen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Rückgaben, Storno, Chargebacks und Korrekturen
7.1 Bei Widerruf durch den Endkunden, Rücksendung, Nichtzahlung, begründetem Betrugsverdacht, Chargeback oder nachträglicher Gutschrift entfällt der Provisionsanspruch ganz oder anteilig.
7.2 Bereits ausgezahlte Provisionen, auf die kein Anspruch bestand oder die nachträglich weggefallen sind, kann der Anbieter mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnen oder zurückfordern. Die Rückforderung bleibt bis zu 24 Monate nach Auszahlung möglich. Gegenüber Verbraucher-Partnern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Umfang; eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Verbrauchers, die auf unerlaubter Handlung beruhen, ist ausgeschlossen (§ 1440 ABGB).
7.3 Offensichtliche Rechenfehler oder technische Fehler bei der Provisionsberechnung können vom Anbieter jederzeit korrigiert werden.
8. Abrechnung und Rechnungsstellung
8.1 Jeder Provisionsempfänger muss eine Rechnung über den auszahlbaren Betrag stellen. Eine vorgefertigte Musterrechnung ist im Dashboard des Partners vorhanden. Für die Versteuerung ist der Partner zuständig. Endkunden können von jeweiligen steuerlichen Ausnahmen Gebrauch machen oder die Rechnung als Kleinunternehmer stellen, was wir in der Musterrechnung abgebildet haben. Die Musterrechnung kann auf Wunsch (Anhaken) automatisch jedes Monat versendet werden.
8.2 In der Rechnung sind wahrheitsgemäß anzugeben: Unternehmereigenschaft, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID), Kleinunternehmerstatus (sofern zutreffend) sowie steuerlicher Sitz außerhalb der EU (sofern zutreffend). Falsche Angaben begründen Schadensersatzansprüche und können zur Sperrung führen.
8.3 Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das hinterlegte Konto. Kosten für internationale Überweisungen oder Währungsumrechnungen trägt der Partner, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten des Partners werden verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung des Partnervertrags erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere Prüfung der Anmeldung, Verwaltung des Partnerprogramms, Provisionsabrechnung, Betrugsprävention und Dokumentation der Zustimmungen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie lit. f DSGVO.
9.2 Verbraucher-Partnern stehen alle Betroffenenrechte gem. Art. 15 ff. DSGVO zu, insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Anfragen sind an den im Impressum unter
https://new-generation-bio.com/jtl/Impressum genannten Datenschutzkontakt zu richten. Verbraucher haben außerdem das Recht, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) zu beschweren.
9.3 Der Partner verpflichtet sich, Kundendaten und sonstige vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben sowie alle anwendbaren Datenschutzvorschriften einzuhalten.
9.4 Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Anbieters zu entnehmen, die unter
https://new-generation-bio.com/jtl/Datenschutz abrufbar ist.
10. Sperrung und Beendigung
10.1 Das Partnerverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
10.2 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren oder das Partnerverhältnis außerordentlich zu kündigen bei: Verstößen gegen diese TB; Missbrauch des Partnerprogramms (insb. Provisionsbetrug, Manipulation von Tracking-Daten); falschen Angaben; rufschädigender Werbung; schwerwiegenden oder wiederholten Rechtsverstößen.
10.3 Verbraucher-Partner können einen fristlosen Kündigungsgrund in Textform beim Anbieter geltend machen. Eine außerordentliche Kündigung durch den Anbieter gegenüber einem Verbraucher-Partner ist nur bei einem sachlich gerechtfertigten wichtigen Grund zulässig und muss dem Partner vor Wirksamwerden mitgeteilt werden, sofern dies zumutbar ist.
10.4 Erfolgt innerhalb von 12 Monaten keine externe vermittelte Bestellung, kann der Partnerstatus auf den Status Kunde zurückgesetzt und das Partner-Dashboard deaktiviert werden. Eine Reaktivierung ist durch die Administration oder durch eine neue externe vermittelte Bestellung möglich. Bestehende Unterstrukturen können bei einer Rücksetzung nach billigem Ermessen des Anbieters an den bisherigen übergeordneten Partner oder an einen anderen geeigneten aktiven Partner umgehängt werden; ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Strukturposition besteht nicht.
10.5 Offene Provisionsansprüche werden nach Beendigung nur ausgezahlt, soweit sie ordnungsgemäß entstanden und nicht durch Rückforderungsansprüche aufgewogen sind. Bei außerordentlicher Kündigung aus vom Partner zu vertretendem Grund entfallen noch nicht ausgezahlte Provisionen; gegenüber Verbraucher-Partnern nur insoweit, als die Rückbehaltung verhältnismäßig ist.
11. Änderungen des Partnerprogramms und der Teilnahmebedingungen
11.1 Änderungen werden den Partnern mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen über das Partnerprogramm-Portal oder per E-Mail mitgeteilt.
11.2 Wesentliche Änderungen erfordern gegenüber Verbraucher-Partnern eine aktive Zustimmung. Nimmt ein Verbraucher-Partner das Programm nach dem Inkrafttreten geänderter Bedingungen weiter in Anspruch, gilt dies als Zustimmung nur dann, wenn er bei der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Zustimmungsprinzip hingewiesen wurde.
11.3 Widerspricht ein Partner einer wesentlichen Änderung fristgerecht, ist er berechtigt, das Partnerverhältnis bis zum Inkrafttreten der Änderung ordentlich zu kündigen.
11.4 Verbraucher-Partnern gegenüber dürfen keine Änderungen eingeführt werden, die bestehende wesentliche Vertragspflichten des Anbieters aushöhlen oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zum Nachteil des Partners verschieben würden.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Der Anbieter haftet gegenüber Unternehmer-Partnern für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12.2 Gegenüber Verbraucher-Partnern gelten die zwingenden Haftungsbestimmungen des KSchG und ABGB uneingeschränkt. Ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung ist gegenüber Verbrauchern nur im gesetzlich zulässigen Rahmen wirksam.
12.3 Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit des Partnerprogramm-Portals. Temporäre Ausfälle begründen keinen Entschädigungsanspruch, sofern der Anbieter die Störung nicht zu vertreten hat.
13. Verbraucherschutz und zwingendes Recht
13.1 Soweit Partner Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 KSchG sind, gelten zusätzlich und vorrangig die zwingenden Bestimmungen des KSchG sowie des ABGB. Vertragsbedingungen, die zum Nachteil des Verbrauchers von zwingenden gesetzlichen Regelungen abweichen, sind insoweit unwirksam.
13.2 Verbraucher-Partner werden darüber informiert, dass sie bei Streitigkeiten die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung haben. In Österreich ist dies die Internet Ombudsstelle (österreichweit) sowie die Schlichtungsstelle der Wirtschaftskammer Österreich. Informationen zur Online-Streitbeilegung der EU sind abrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr
13.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegen das Transparenzgebot (§ 6 Abs. 3 KSchG) verstoßen oder groblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs. 3 ABGB sind, finden gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht des Firmensitzes. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit durch die Rechtswahl nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, umgangen werden (Art. 6 Rom I-VO).
14.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmer-Partnern ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der NG-International & Co. k.s. in Bratislava, Slowakei. Für Verbraucher-Partner gilt § 14 KSchG; danach kann der Verbraucher am Gericht seines Wohnsitzes, seines gewöhnlichen Aufenthalts oder seines Beschäftigungsorts klagen.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige, wirksame Regelung zu ersetzen.
14.4 Änderungen durch den Partner bedürfen der Schriftform und ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters. Stand: Juni 2025 – NG-International & Co. k.s.